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Stipendiumsempfänger
Audition 25.08 & 26.08.2011,
28.09. & 05.10. & 06.10.2011
Ausbildungsbeiträge für Schauspieler und Schauspielerinnen
Reglement
Die Friedl Wald Stiftung in Basel entrichtet Ausbildungsbeiträge an förderungsbedürftige und förderungswürdige Studentinnen und Studenten im Bereich Schauspiel (Grundlagen siehe "Die Stiftung und ihre Leistungen").
1. Die Kandidatinnen und Kandidaten
  1.1. Die Kandidierenden haben das Schweizer Bürgerrecht oder sind seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz wohnhaft (massgebend ist das Einreisedatum gemäss Ausländerausweis).
  1.2. Die Kandidierenden sind im Jahr der ersten Audition nicht älter als 26 Jahre alt. In diesem Jahr werden KandidatInnen des Jahrgangs 1985 oder jünger berücksichtigt.
  1.3. Die Kandidierenden sind an einer mehrheitlich von der öffentlichen Hand subventionierten und anerkannten Schauspiel-Hochschule der deutschen oder französischen Schweiz eingeschrieben. Zur Audition sind Kandidierende im BA-Studium zugelassen. Sie haben zum Zeitpunkt der Audition mindestens 2 Semester hinter sich.
  1.4. Die Kandidierenden reichen zur Bewerbung den ausgefüllten Fragebogen zusammen mit Lebenslauf und Vorsprechprogramm ein.
  1.5. Als Einsendeschluss gelten die Angaben auf dem Formular "Kurzinformation zum Versand Ihrer Unterlagen". Zu spät eingereichte Dossiers werden nicht berücksichtigt.
2. Vorsprechen
  2.1. Das Vorsprechen ist nicht öffentlich.
  2.2. Das obligatorische Vorsprechprogramm umfasst drei unterschiedliche Aufgaben:
Monologe (mindestens einer) und Dialoge (mindestens einer), die allein oder unter Anleitung erarbeitet worden sind. Die Szenen unterscheiden sich nach ihrer literarischen Epoche und beinhalten mindestens eine klassische und eine zeitgenössische Aufgabe.
Als Klassiker gelten Werke der Antike sowie der dramatischen Hoch- Zeiten Frankreichs, Englands und Deutschlands. Im 20./21. Jahrhundert gelten Autoren dann als von unterschiedlicher Epoche, wenn ihr Geburtsjahr mindestens 30 Jahre auseinander liegt.
Die dargestellten Rollen zeigen unterschiedliche Charaktere.
Darüber hinaus kann fakultativ eine szenisch gestaltete musikalische Aufgabe - Chanson, Song, Musical (kein Kunstgesang, keine Opernarien) - oder eine tänzerisch-pantomimische Szene vorgetragen werden. Die Begleitung kann durch ein mitgebrachtes Kassettengerät / einen mitgebrachten CD-Player erfolgen.
  2.3. Als Requisiten stehen Tisch und Stuhl zur Verfügung.
  2.4. Die Vorsprechzeit beträgt maximal 20 Minuten ohne musikalische Aufgabe / maximal 25 Minuten mit musikalischer Aufgabe.
3. Jury
  3.1. Die Jury setzt sich aus den Mitgliedern des Stiftungsrates und externen Fachleuten zusammen.
  3.2. Die Jurymitglieder sind nicht als Lehrpersonen an einer schweizerischen Hochschule für Schauspiel tätig.
4. Prüfungskriterien
  Der Ausbildungsstand der Kandidierenden in Bezug auf den Lehrplan der betreffenden Schule bestimmt die Gewichtung der nachstehenden Kriterien:
  4.1 Spielbegabung
Spielphantasie, Vorstellungsgabe, Spontaneität, Direktheit, Genauigkeit im Handeln und Sprechen, Ausdruckskraft und stilistisches Differenzierungsvermögen.
  4.2 Stimme/Sprache
Lautreinheit, Artikulationsfähigkeit, Stimmumfang, Stimmkraft; Gestaltung in Bühnensprache, evtl. Dialekt und Gesangstimme.
  4.3

Körper/Bewegung
Haltung, Beweglichkeit, Sinn für Bewegungsabläufe und Rhythmus.

5. Entscheide
  Die Entscheide, die endgültig und nicht anfechtbar sind, werden schriftlich mitgeteilt und nicht begründet.
6. Reisespesen
  Die Stiftung trägt die Reisespesen (SBB 2. Klasse) der Kandidierenden und ihrer allfälligen Spielpartner / Spielpartnerinnen. Der Spesenbetrag sowie Bank- oder Postscheckkonto für Spesen und allfällige Stipendien sind der Stiftung anlässlich des Vorsprechens mit dem vorliegenden Spesenblatt bekannt zu geben.
 
Basel, im Dezember 11