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Stipendiumsempfänger
Audition 25.05.2011
Ausbildungsbeiträge für
Sänger und Sängerinnen
Reglement für das Vorsingen (Audition)
Die Friedl Wald Stiftung in Basel entrichtet Ausbildungsbeiträge an förderungsbedürftige und förderungswürdige Studentinnen und Studenten im Bereich Gesang für die Fächer Lied/Oratorium und Oper (Grundlagen siehe "Die Stiftung und ihre Leistungen").
1. Die Kandidatinnen und Kandidaten
  1.1. Die Kandidierenden haben das Schweizer Bürgerrecht oder sind seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz wohnhaft (massgebend ist das Einreisedatum gemäss Ausländerausweis).
  1.2. Die Kandidierenden sind im Jahr der Audition nicht älter als 26 Jahre alt. In diesem Jahr werden Kandidatinnen und Kandidaten des Jahrgangs 1985 oder jünger berücksichtigt.
  1.3. Die Kandidierenden sind an einer anerkannten Fachhochschule für Musik der Schweiz eingeschrieben und befinden sich zum Zeitpunkt der Audition zwischen dem 2. Semester BA und dem 2. Semester MA ihrer professionellen Ausbildung.
  1.4. Die Kandidierenden reichen zur Bewerbung den ausgefüllten Fragebogen mit Lebenslauf und Angaben zu Repertoire und Vorsing-Programm ein.
2. Vorsingen
  2.1. Das Vorsingen ist nicht öffentlich.
  2.2. Das Vorsing-Programm umfasst in der Regel drei Arien/Lieder unterschiedlicher Epochen und Stile aus dem Fachbereich der Kandidierenden.
  2.3. Das Programm kann allein oder mit Partner/Partnerin vorgetragen werden. Die Vortragszeit beträgt max. 15 Minuten pro Bewerber und Bewerberin.
3. Begleitung
  Im Vortragssaal steht ein Flügel zur Verfügung. Die Stiftung stellt jedoch keinen Pianisten für allfällige Begleitung zur Verfügung. Falls erforderlich, ist einPianist/eine Pianistin (oder Partner/Partnerin mit einem anderen Instrument) von den Kandidierenden selbst zu organisieren.
4. Jury
  4.1. Die Jury setzt sich aus den Mitgliedern des Stiftungsrates und ein bis drei zugezogenen Experten zusammen.
  4.2. Die Jury-Mitglieder sind nicht als Lehrpersonen an einer schweizerischen Hochschule für Musik oder Opern tätig.
5. Entscheide
  Die Entscheide, die endgültig und nicht anfechtbar sind, werden schriftlich mitgeteilt und nicht begründet.
6. Reisespesen
  Die Stiftung trägt die Reisespesen (SBB 2. Klasse) der Kandidierenden und ihrer allfälligen Spielpartner und -partnerinnen. Der Spesenbetrag sowie Bank- oder Postcheckkonto für Spesen und allfällige Stipendien sind der Stiftung zusammen mit dem Spesenbetrag anlässlich des Vorsingens mittels des vorliegenden Spesenblatts bekanntzugeben.
 
Basel, im Juli 2011