deutsch | français
Stipendiumsempfänger
Audition 04. & 05.05.2011
Ausbildungsbeiträge im Bereich Jazz
Reglement
Die Friedl Wald Stiftung in Basel entrichtet Ausbildungsbeiträge an förderungsbedürftige und förderungswürdige Studentinnen und Studenten im Bereich des Jazz (Grundlagen siehe "Die Stiftung und ihre Leistungen").
1. Die Kandidatinnen und Kandidaten
  1.1. Die Kandidierenden haben das Schweizer Bürgerrecht oder sind seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz wohnhaft (massgebend ist das Einreisedatum gemäss Ausländerausweis).
  1.2. Die Kandidierenden sind im Jahr der Audition nicht älter als 26 Jahre alt. In diesem Jahr werden Kandidaten und Kandidatinnen des Jahrgangs 1985 oder jünger berücksichtigt.
  1.3. Die Kandidierenden sind an einer mehrheitlich von der öffentlichen Hand subventionierten und anerkannten Jazzhochschule der Schweiz eingeschrieben und befinden sich zum Zeitpunkt der Audition zwischen dem 2. Semester BA und dem 2. Semester MA ihrer professionellen Ausbildung.
  1.4. Die Kandidierenden reichen zur Bewerbung den ausgefüllten Fragebogen mit Lebenslauf und Angaben zu Repertoire und Vorspielprogramm ein.
  1.5. Als Einsendeschluss gelten die Angaben auf dem Formular "Kurzinformation zum Versand Ihrer Unterlagen". Zu spät eingereichte Dossiers werden nicht berücksichtigt.
2. Vorspielen
  2.1. Das Vorspielen ist nicht öffentlich.
  2.2. Das Vorspielprogramm umfasst drei Stücke, die sich in Stil, Tempo, Harmonik und Rhythmik klar unterscheiden. Improvisierte und komponierte Teile stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander.
  2.3. Das Programm kann allein oder mit musikalischer Begleitung (max. 2 weitere Personen) vorgetragen werden.
  2.4. Mindestens ein Stück muss solo vorgetragen werden.
  2.5 Mindestens ein Standard muss vorgetragen werden.
  2.6 Die Vorspielzeit beträgt ca. 20 Minuten pro Bewerber / Bewerberin.
  2.7 Im Vortragssaal stehen Flügel, Schlagzeug, Verstärker, Mikrophone und Lautsprecher zur Verfügung.
3. Jury
  3.1. Die Jury setzt sich aus den Mitgliedern des Stiftungsrates und aus mehreren externen Fachleuten zusammen.
  3.2. Die Jurymitglieder sind mehrheitlich nicht als Lehrpersonen an einer schweizerischen Hochschule für Jazz tätig.
4. Entscheide
  Die Entscheide, die endgültig und nicht anfechtbar sind, werden schriftlich mitgeteilt und nicht begründet.
5. Diverses: Reisespesen
  Die Stiftung trägt die Reisespesen (SBB 2. Klasse) der Kandidierenden sowie ihrer allfälligen Spielpartner und Spielpartnerinnen. Der Spesenbetrag sowie Bank- oder Postscheckkonto für Spesen und allfällige Stipendien sind der Stiftung zusammen mit dem Spesenbetrag anlässlich des Vorsprechens mit dem vorliegenden Spesenblatt bekannt zu geben.
 
Basel, im Juli 2011