| Die Stiftung und ihre Leistungen |
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| 1. |
Die Friedl Wald Stiftung wurde durch letztwillige Verfügung von Frau Friedl Wenner-Wald errichtet und am 6. Mai 1982 im Handelsregister des Kantons Basel-Stadt eingetragen.
Die Stifterin war unter ihrem ledigen Namen Friedl Wald eine bekannte und beliebte Schauspielerin gewesen und bezweckte durch die Stiftung die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen an förderungsbedürftige und förderungswürdige Schweizer Schauspieler, Sänger und Musiker, die das 26. Altersjahr noch nicht vollendet haben. |
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| 2. |
Dem Stiftungsrat gehören
zur Zeit an: |
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Dr. Bernhard Bodmer, Advokat
und Notar in Basel (Präsident) |
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Dr. Walter Boris Fischer (Dramaturg) |
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Angela Schwartz (Cellistin) |
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Eleonora Wenner (Geschäftsführung) |
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| 3. |
Der Stiftungsrat hat beschlossen, die Ausbildungsbeiträge schwerpunktmässig im Sinne von Stipendien auszuschreiben und zu entrichten: |
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a) |
Es werden jährlich Beiträge in den Sparten Musik und Theater ausgerichtet: |
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Klassische Musik, Gesang, Jazz |
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Schauspiel |
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b) |
Studierende an Fachhochschulen oder anderen anerkannten, vom Stiftungsrat benannten Ausbildungsinstituten, können sich nach deren Nominierung durch die Hochschule für eine entsprechende Audition anmelden. Der Stiftungsrat bestimmt den Modus der Anmeldung. |
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c) |
Die Studierenden besitzen das Schweizer Bürgerrecht oder leben im Jahr der Audition seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz. |
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| 4. |
Die Ausschreibung |
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a) |
Die Ausschreibung findet über die Ausbildungsstätten statt. Direkt an die Stiftung gerichtete Gesuche können nicht behandelt werden. |
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b) |
Die Ausbildungsstätten werden von der Stiftung gebeten, je nach Sparte einen oder mehrere besonders förderungsbedürftige und förderungswürdige Studierende zu benennen. Aus den Bewerbungen bestimmt der Stiftungsrat aufgrund eines Vorsprechens, Vorsingens oder Vorspiels vor einer Jury die Empfänger der Ausbildungsbeiträge. |
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c) |
Die gleiche Person kann sich in der Sparte Schauspiel max. 2mal in zwei aufeinander folgenden Jahren, in den übrigen Sparten einmal, um einen Ausbildungsbeitrag bewerben. |
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| 5. |
Finanzielles |
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Es werden normalerweise Beiträge in der Grössenordnung von CHF 14.000,-- ausgerichtet. |
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| 6. |
Für die detaillierten Bedingungen, Anforderungen und Beurteilungskriterien der Vorsprechen, Vorspielen und Vorsingen formuliert der Stiftungsrat entsprechende Richtlinien. |
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| 7. |
Neben den Ausbildungsbeiträgen im Sinne von Stipendien stehen dem Stiftungsrat auch Mittel für Zusatzengagements im Bereich Ausbildung in der Sparte Schauspiel zur Verfügung. |
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Der Stiftungsrats-Präsident:
Dr. Bernhard Bodmer |
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| Basel, im November 11 |